Widerrufsbelehrung
Bäckerei Richter

Kein Widerrufsrecht
Dem Käufer steht kein Widerrufs-oder Rückgaberecht gemäß § 355, 356 BGB zu, da
die Ware schnell verderben kann (§ 312 g Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BGB).

Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, für Verbraucher kein Widerrufsrecht. Ebenfalls besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

125 Jahre Bäckerei Richter aus Kubschütz